Möglichkeit finanzieller Förderung aus dem Oskar-Karl-Forster-Fonds für begabte bedürftige Schüler
Für begabte, aber zugleich bedürftige Schüler an Gymnasien in Bayern können Sie unter bestimmten Bedingungen einmalige Beihilfen aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds für folgende Zwecke erhalten:
– zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente)
– zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.
Nähere Angaben etwa zur Frage der Bedürftigkeit entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Ein eventueller Antrag, der in Papierform leserlich und vollständig auszufüllen ist, sowie die ausgefüllte Datenschutzerklärung muss der Schule bis spätestens 4. November 2024 zur Prüfung und Weiterleitung an den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken vorgelegt werden.