Allgemeines
Aufgrund der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf der Homepage auf eine gendergerechte Schreibweise. Jeder, egal welchen Geschlechts, möge sich beim Lesen angesprochen und wertgeschätzt fühlen.
Das staatliche Emil-von-Behring-Gymnasium ist ein naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium. Der Namensgeber unserer Schule erhielt für die Entwicklung der Serumtherapie neben dem Nobelpreis auch den Ehrentitel „Retter der Kinder“ (Unser Namenspatron).
Schwerpunkte unseres Schulprofils: Fundierte Kenntnisse in den Fremdsprachen aufbauen, die Möglichkeit zahlreiche Kompetenzen in den Naturwissenschaften zu erwerben und das Miteinander sozial zu erleben
Der Zweig ist am EvBG unabhängig von der 2. Fremdsprache wählbar. Das bedeutet: Es besteht die Möglichkeit erst kurz vor der 8. Klasse zwischen dem sprachlich akzentuierten Angebot (mit Spanisch als dritter Fremdsprache) und der naturwissenschaftlich-technologischen Richtung (mit vertiefter Chemie und Informatik) zu wählen:
Struktur G9
Stundeneinteilung
Hausordnung
Vor dem Unterricht und Unterrichtsbeginn: Die Eingänge werden um 07:00 Uhr vom Hausmeister geöffnet. Der Unterricht beginnt um 8:10 Uhr.
Pünktlichkeit: Der Unterricht beginnt pünktlich zu den festgelegten und durch Gongzeichen signalisierten Zeiten. 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde macht der Klassensprecher Meldung im Sekretariat, falls die Lehrkraft noch nicht erschienen ist.
Gefahren im Schulgebäude: Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet. Gegenstände, die Personen gefährden können, dürfen nicht in die Schule gebracht werden. Strengstens untersagt ist, auf Fenstersimsen und Brüstungen Platz zu nehmen und Treppengeländer hinunterzurutschen.
Einrichtung: Die Kosten für mutwillige Beschädigungen der Einrichtung sind vom jeweiligen Verursacher bzw. dessen Eltern zu tragen. Schadensfälle werden dem Klassenleiter gemeldet.
Pausen: Die Pausen werden bei zuträglichem Wetter grundsätzlich außerhalb des Hauses, aber auf dem Pausenhof verbracht; die Gänge, Klassenzimmer und Treppenhäuser sind in diesen Pausen immer zu räumen. Falls eine Durchsage erfolgt, kann die Pause bei schlechtem Wetter in der kleinen oder großen Pausenhalle oder in der Mensa verbracht werden.
Besteht eine Gefährdung durch Gewitter, Starkregen oder Eisglätte auf dem Außengelände, kann durch eine entsprechende Durchsage der Aufenthalt im Inneren während der Pause angeordnet werden.
Sind Klassenzimmer nicht belegt (Pausen, Freistunden etc.), müssen sie abgesperrt werden.
Im Haus ist in Anbetracht der relativen Enge der Räumlichkeiten (Treppenhaus) besondere Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Im Haus ist die gebotene Ruhe einzuhalten (Schreien und Toben sind im Gebäude zu unterlassen). Die Schüler kehren beim 1. Gongzeichen in ihre Zimmer zurück.
Gefahren auf dem Pausengelände: Schneebälle, Eicheln oder Steine dürfen nicht geworfen werden. Spiele, die gefährlich sind oder durch die andere belästigt werden, sind nicht erlaubt. Während der Pausen darf auf dem Hartplatz nur das Fußballtor in Richtung Wald benutzt werden. Bei Nässe ist das Spielen auf den Felsen untersagt.
Mittagspause: Die Mittagspause kann nur im Erdgeschoss und im Außengelände verbracht werden. Als Hausaufgabenraum steht das Zimmer 201B zur Verfügung. In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes für alle Schüler zulässig. Ausnahme: OGS!
Rauchen, Alkohol: Innerhalb der Schulanlage sind das Rauchen (dies gilt auch für E-Zigaretten) und der Konsum alkoholischer Getränke verboten.
Speichermedien: Auf dem gesamten Schulgelände müssen multimediagestützte Geräte ausgeschaltet bleiben. Ausnahmen bestehen für zugelassene Schülergeräte, die als Heftersatz dienen und die Tablets der Tablet-Klassen.
Weiterhin müssen Smartphones und Smartwatches bei schriftlichen Leistungserhebungen unaufgefordert bei der Lehrkraft abgegeben und Tablets ausgeschaltet werden.
Sauberkeit: Eine saubere Schule trägt zum Wohlbefinden aller bei. Die Klassen sind für ein ordentliches Klassenzimmer verantwortlich, vor allem der Ordnungsdienst kümmert sich darum. Er reinigt nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel und sorgt jeweils zu Beginn der 5. Unterrichtsstunde dafür, dass das besuchte Zimmer sauber ist. Absichtlich verunreinigte Zimmer bleiben von der Reinigung durch die Reinigungsfirma ausgenommen und müssen von den Verursachern bzw. der jeweiligen Klasse gereinigt werden.
Unterrichtsfreie Zwischenstunden: Während des gesamten Unterrichts darf die Schule grundsätzlich nicht verlassen werden. Nur Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 ist es gestattet, in unterrichtsfreien Zwischenstunden das Schulgelände zu verlassen.
Aufzug: Der Aufzug ist nur Lehrern sowie Schülern mit ärztlichem Attest vorbehalten.
Alarm: Im Notfall ist der Anweisung der jeweiligen Lehrkraft Folge zu leisten. Bitte auf Lautsprecherdurchsagen achten.
Parkplatz: Der ausgeschilderte Parkplatz und der Platz vor dem Haupteingang sind nur den Lehrern vorbehalten. Schüler-Fahrräder dürfen ausschließlich auf den beiden großen Fahrradabstellplätzen neben dem Auto-Parkplatz abgestellt werden (immer absperren!).
Unterrichtsschluss: Bevor eine Klasse einen Unterrichtsraum verlässt, stellt sie die Stühle hoch, wenn sie aus dem Belegungsplan ersieht, dass sie an diesem Tag die letzte Klasse ist, die diesen Raum benützt und schließt die Fenster.
Verletzung der Hausordnung: Verstößt ein Schüler gegen die Hausordnung, kann die Schule eine der Schwere des Vergehens entsprechende Ordnungsmaßnahme treffen, aber auch für die Allgemeinheit nützliche Sozialdienste anordnen. Der betroffene Schüler wird angehört.
LY/05.09.2024